Pensionsverzicht durch Gesellschafter-Geschäftsführer: Grundsätzliches zur verdeckten Einlage und de
Im Falle eines gesellschaftlich veranlassten Verzichtes auf werthaltige und bereits erdiente Pensionsansprüche durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer soll – seit dem Beschluss des Großen BFH-Senats v. 09.06.1997 – eine verdeckte Einlage einschließlich fiktivem Lohnzufluss vorliegen. Dies wird im Beitrag kritisch gewürdigt. Der Beitrag geht ferner Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Höhe des fiktiven Lohnzuflusses (der verdeckten Einlage) nach, denen erhebliche Bedeutung in der Praxis zukommt.
Das ist ein Auszug aus dem Fachartikel.