Auslagerung von Pensionsanwartschaften auf Pensionsfonds, BB 2009, 2733
Der Gesetzgeber hat Rahmenbedingungen geschaffen, welche die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften aus Direktzusagen des Arbeitgebers auf Pensionsfonds erleichtern sollen (§ 4e Abs. 3 EStG i.V.m. § 3 Nr. 66 EStG). Wie die steuerrechtliche Handhabung konkret aussieht, ist jedoch teilweise umstritten. Der Beitrag behandelt anhand von Beispielen die Auslagerung von Pensionsanwartschaften aus einer Direktzusage auf einen Pensionsfonds.
Das ist ein Auszug aus dem Fachartikel.