
Verdeckte Einlage durch Verzicht auf Pensionsanwartschaften? – zugleich einige Aspekte zur Abfindung
Die steuerlichen Folgen des Verzichts auf Pensionsanwartschaften durch Gesellschafter-Geschäftsführer hat der Große Senat des BFH in seinem Beschl. v. 9.6.1997 geklärt: Es kommt in Höhe der werthaltigen Anwartschaft zum Zufluss von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) und korrespondierend zur verdeckten Einlage in die GmbH. Der I. Senat des BFH hatte jüngst über einen "Verzicht" auf Pensionsanwartschaften gegen eine Abfindung zu befinden und kam in seinem Urt.